Konsumentenrecht:
Hat ein Käufer, der Konsument ist, seine Vertragserklärung weder in den
vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten
Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt
benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom
Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des
Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Das
Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die
geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten
zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat. Der Rücktritt bedarf
zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftlichkeit. Folgen des Rücktritts:
Tritt der Kunde zurück, so hat er die empfangene Leistung zurückzusenden
oder nach Wahl der Infraroten Welt Handels GmbH zur Abholung bereit zu
halten. Der Kunde hat ein angemessenes Entgelt für die Benützung,
einschließlich einer Entschädigung für die damit verbundene
Wertminderung zu zahlen. Die Kosten der Rücklieferung hat der Kunde zu
tragen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Ware nach
Kundenspezifikationen angefertigt wurde, oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist.